Bestattungskosten, Übernahme von
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Ansprechpartner
Soziale Sonderaufgaben
Referatsleiter
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Fax: 02681/81 2400
E-Mail: ralph.hoerster@kreis-ak.de
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Beschreibung
Die erforderlichen Kosten einer einfachen, aber würdigen ortsüblichen Bestattung werden aus den Mitteln der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten - dies sind in der Regel der Erbe oder ein Unterhaltsverpflichteter - nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen und auch eine Finanzierung aus dem Nachlass oder aus einer Unfall- oder Sterbegeldversicherung nicht möglich ist.
Rechtsgrundlagen
- § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII)
Gebühren
Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.